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Was brauche ich zur Anmeldung Drucken E-Mail

Und welche Punkte muss ich bei der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis beachten:

     

  • München muss ihr Hauptwohnsitz sein

  • Persönlich Beantragung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bedeutet, dass man die Beantragung nicht durch eine Vollmacht an einen Zweiten übertragen kann, sondern persönlich Vorsprechen muss, weil man die auf dem Führerschein enthaltene Unterschrift vor Ort leisten muss.

    Die Adresse und Öffnungszeiten der Behörde erfahren sie direkt hier.

  • Um ein eigenes Anmeldeformular müssen sie sich nicht kümmern, dieses wird von der Behörde vor Ort ausgedruckt.

Folgende Unterlagen müssen sie mitbringen:

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand.
    Das Lichtbild muss Sie in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Aktuelle Richtlinien zum biometrischen Lichtbild erhalten sie bei der Bundesdruckerei.

  • Sehtest: Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
    Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ausreichend.

  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Beantragung von C- und/oder D-Klassen.
    Ausbildungsmöglichkeiten bieten alle Hilfsorganisationen an.

  • Wenn sie sich bei uns anmelden, bekommen sie von uns eine Bestätigung, dass sie sich bei einer Fahrschule angemeldet haben. Diese müssen sie auch mitbringen.


Gebühren:

Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 43,40 EUR

In dieser Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen und als Folge mehrere Führerscheine ausgestellt werden sollen und Sie einen oder mehrere Vorläufige Nachweise der Fahrberechtigung benötigen, fallen weitere Gebühren an.

Sonstige Hinweise:

Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt, wird durch die Behörde der Prüfauftrag erteilt und die Fahrschule verständigt, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann.

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag dauert ca. 4 Wochen.

Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt. Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung. Mit dieser Bestätigung können Sie bei der Führerscheinbehörde einen Vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten, der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb der BRD berechtigt.

 

Angaben ohne Gewähr. Sobald uns Änderungen bekannt werden, versuchen wir diese einzupflegen. Zur Überprüfung ist die Quelle angegeben.

Stand 10.10.2010

 

Quelle: www.münchen.de